„Die Bundesregierung und Oö. Landesregierung haben dazu schon ein großes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Damit wird in Zeiten global steigender Energie- und Treibstoffpreise den Haushalten und Familien in Oberösterreich und dem Bezirk Rohrbach ebenso geholfen, wie den vielen Betrieben und den Tausenden Pendlerinnen und Pendlern.“, so Bezirksparteiobfrau Landtagsabgeordnete Gertraud Scheiblberger und Landtagsabgeordneter ÖR Georg Ecker.
Neben der ökosozialen Steuerreform wirkt man durch zusätzliche Maßnahmen der derzeit nicht enden wollenden Teuerung entgegen, das Paket der Bundesregierung beinhaltet für alle Teile der Bevölkerung eine umfassende Entlastung. Seit 01. Juli 2022 sind die Lohn- und Einkommenssteuersätze für Jahreseinkommen von 18.001 – 31.000 Euro von 35 auf 30 % gesenkt worden.
Jeder Österreicher und jede Österreicherin erhaltet 500 Euro Soforthilfe (€ 250,- Klimabonus und € 250,- Geld-zurück-Bonus; für Kinder je die Hälfte). Die CO2-Bespreisung wurde auf Oktober verschoben und die Lohnnebenkosten gesenkt. Familien werden durch eine zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro und der Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro (der Kindermehrbetrag steigt auf € 550,-) besonders entlastet. Diese Maßnahmen sollen der breiten Bevölkerung und unseren Familien in dieser schweren Zeit helfen. Für einkommensschwache Gruppen gibt es zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro und der Wohnschirm (als Schutz vor Delogierung) wurde verlängert.
Weitere Entlastungen für Teile der Bevölkerung:
Lehrlinge:
Verlängerung des Digi-Schecks bis 2024 (bis zu 3x € 500,- / Jahr)
Senioren:
Erhöhter Pensionsabsetzbetrag für 2022 (€ 500,-)
Unternehmen:
Strompreiskompensation
Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen
Mitarbeiterprämie in Höhe von 3.000 Euro Steuer- und Abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
Entlastung durch die Ökosoziale Steuerreform
Die Ökosoziale Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 18 Mrd. Euro bis 2025 (davon 3,2 Mrd. Euro schon im heurigen Jahr) sorgt für mehr Netto vom Brutto – und damit für zusätzliche Kaufkraft:
Senkung der zweiten und dritten Steuer(satz)stufe
Erhöhung des Sozialversicherungsbonus bei geringen Einkommen
Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages
Erhöhung des Familienbonus für minderjährige Kinder auf 2.000 Euro pro Jahr
Erhöhung des Familienbonus für Über-18-Jährige von 500 auf 650 Euro pro Jahr
Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro
Regionaler Klimabonus zur Abfederung der Bepreisung von Emissionen
Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 175 Euro
Das Land OÖ hat bereits im Herbst 2021 einen wichtigen Schritt gesetzt und den Heizkostenzuschuss auf 175 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von +15 Prozent. Bei Alleinstehenden liegt der Einkommensgrenzwert bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind).
Damit werden die Österreicherinnen und Österreicher zusätzlich zu den bereits beschlossenen Anti-Teuerungs-Paketen und der Ökosozialen Steuerreform durch mehrere Sofortmaßnahmen entlastet. Zudem werden sowohl das Steuersystem als auch die Sozialleistungen langfristig jährlich an die Inflation angepasst. Insgesamt wird die Bevölkerung bis 2026 damit um 28 Milliarden Euro entlastet.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in einem dreistufigen Prozess:
Sommer: Entlastung von Familien und sozial schwachen Personen
Herbst: Entlastung der gesamten Bevölkerung
Ab 2023: Strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft
Bildnachweis: OÖVP Landtagsklub